Beratung zum Familiennachzug

Familienvisum

Leben Sie mit Ihrer Familie in Europa

Der Familiennachzug ist ein wichtiges Recht, das Ihnen ermöglicht, legal mit einem Familienmitglied in Europa zusammenzuleben. Deutschland und andere EU-Länder gewähren dieses Recht Familien, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Mit einem Visum zum Familiennachzug können Sie mit Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern und unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Eltern in Europa zusammenleben.

Wie unterstützt Career in Europe?

Die Vorbereitung des Familiennachzugs hängt vom Zielland und vom Status des Familienmitglieds ab. Career in Europe bespricht mit Ihnen Familienbeziehung, Unterlagen und Antragsschritte.

Vorbereitung auf das Erstgespräch

Zielland, Staatsangehörigkeit/Aufenthaltsstatus des Familienmitglieds, Heirats- oder Geburtsurkunden.

Kosten und Entscheidung

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Beratungsumfang und Honorar richten sich nach dem Fall; amtliche Gebühren und Fremdkosten werden gesondert geklärt. Über Visum und Aufenthalt entscheidet die zuständige Behörde. Beratung garantiert keine Bewilligung.

Beratungsumfang und Kosten anfragen

Amtliche Informationen zur Antragstellung

Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Voraussetzungen und Unterlagen bei der zuständigen amtlichen Quelle.

Wer kann einen Antrag stellen?

Ehepartner

Eine gültige Heiratsurkunde ist erforderlich.

Kinder unter 18 Jahren

Minderjährige Kinder können einen Antrag stellen.

Eltern

Ein Antrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Voraussetzungen für die einladende Person

  • Gültige Aufenthaltserlaubnis (mindestens 1 Jahr)
  • Ausreichendes Einkommen für den Familienunterhalt
  • Geeigneter Wohnraum mit ausreichender Fläche pro Person
  • Krankenversicherung einschließlich der Familienangehörigen

Zusätzliche Voraussetzungen für den Ehegattennachzug nach Deutschland

  • Sprache: Deutschkenntnisse auf Niveau A1 (Goethe, ÖSD usw.)
  • Heiratsurkunde: mit Apostille und Übersetzung
  • Reisepass: mindestens 6 Monate gültig
  • Biometrisches Foto: aus den letzten 6 Monaten

Verfahrensdauer

3-6
MonateDurchschnittliche Bearbeitungszeit

Anträge auf Familiennachzug werden meist innerhalb von 3–6 Monaten entschieden. Bei fehlenden Unterlagen oder zusätzlichen Prüfungen kann es länger dauern. Vollständige Unterlagen verkürzen das Verfahren erheblich.

Antragsverfahren

1
Voraussetzungen prüfen

Die Voraussetzungen der einladenden und der antragstellenden Person werden geprüft.

2
Sprachzertifikat

Das erforderliche Sprachniveau wird erreicht (für Ehepartner meist A1).

3
Unterlagen vorbereiten

Alle Unterlagen werden vollständig vorbereitet und übersetzt.

4
Antrag beim Konsulat

Ein Termin wird vereinbart und der Antrag gestellt.

5
Familiennachzug

Nach der Visumbewilligung erfolgt der Familiennachzug.

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Reisepass
Für die antragstellende und die einladende Person
Biometrisches Foto
35 × 45 mm, weißer Hintergrund
Heiratsurkunde
Mit Apostille und Übersetzung
Sprachzertifikat
Deutsch A1 (für Ehepartner)
Einkommensnachweis
Einkommen der einladenden Person
Wohnraumnachweis
Nachweis ausreichenden Wohnraums
Krankenversicherung
In der EU gültige Versicherung
Aufenthaltskarte
Aufenthaltstitel der einladenden Person

Häufige Fragen

Ja, für den Ehegattennachzug ist ein Deutschzertifikat auf Niveau A1 (Goethe oder ÖSD) erforderlich. Es gibt bestimmte Ausnahmen, etwa für Hochschulabsolventen und Angehörige bestimmter Staaten.
Das Verfahren dauert in der Regel 3–6 Monate. Vollständige Unterlagen und verfügbare Termine beeinflussen die Dauer.
Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unter 18 Jahren können nachziehen. Unter bestimmten Umständen können auch Eltern oder abhängige volljährige Kinder einen Antrag stellen.
Ja, Ihr nachgezogener Ehepartner hat in Deutschland ein uneingeschränktes Arbeitsrecht. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.
Die in Deutschland lebende Bezugsperson muss über ein regelmäßiges Einkommen und ausreichend Wohnraum verfügen. Der Verzicht auf Sozialleistungen ist ein wichtiges Kriterium.