Beratung zur Blauen Karte EU

Blaue Karte EU für Deutschland

Was ist die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis der Europäischen Union für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte. Deutschland gehört zu den Ländern mit besonders günstigen Bedingungen für ihre Inhaber.

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Personen mit geeigneter Qualifikation und passendem Stellenangebot. Qualifikation und Tätigkeit müssen zusammenpassen; für bestimmte erfahrene IT-Fachkräfte gibt es einen Zugang ohne Hochschulabschluss.

Wie unterstützt Career in Europe?

Für die Blaue Karte EU werden Stellenangebot, Ausbildung und Beruf gemeinsam betrachtet. Im Erstgespräch planen Sie Unterlagen und Antragsschritte. §81a ist dagegen ein vom Arbeitgeber eingeleitetes Verfahren und nicht mit der Blauen Karte gleichzusetzen.

Vorbereitung auf das Erstgespräch

Abschluss/Anerkennung, Beruf, Vertragsdauer und Bruttojahresgehalt.

Kosten und Entscheidung

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Beratungsumfang und Honorar richten sich nach dem Fall; amtliche Gebühren und Fremdkosten werden gesondert geklärt. Über Visum und Aufenthalt entscheidet die zuständige Behörde. Beratung garantiert keine Bewilligung.

Beratungsumfang und Kosten anfragen

Einwanderungswege nach Deutschland vergleichen

Für Arbeitgeber in Deutschland

Möchten Sie eine Fachkraft aus der Türkei einstellen? Besprechen Sie mit Career in Europe das Stellenangebot und die Vorbereitung des Einwanderungsverfahrens. Teilen Sie uns Beruf, Qualifikation und Beschäftigungsbedingungen Ihrer vorgesehenen Fachkraft mit, damit wir den Beratungsumfang für Ihren Fall klären können.

Halten Sie Branche und Arbeitsort, Position und Aufgaben, Bruttogehalt, Vertragsdauer, geplanten Arbeitsbeginn und gegebenenfalls den Anerkennungsstand der Fachkraft bereit.

Beratung als Arbeitgeber anfragen

Amtliche Informationen zur Antragstellung

Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Voraussetzungen und Unterlagen bei der zuständigen amtlichen Quelle.

Vorteile

Schneller unbefristeter Aufenthalt

Antrag nach 21 Monaten mit B1 oder 27 mit A1, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind

Familiennachzug

Erleichtertes Verfahren für Ehepartner und Kinder

Mobilität innerhalb der EU

Für Arbeit in einem anderen EU-Staat gelten dessen eigene Voraussetzungen

Flexibler Arbeitsplatzwechsel

Arbeitgeberwechsel im ersten Jahr der Ausländerbehörde mitteilen

Weg zur Staatsangehörigkeit

Einbürgerung hat eigene Voraussetzungen; die Blaue Karte gewährt sie nicht automatisch

Voraussetzungen

  • Anerkannter/vergleichbarer Abschluss oder geeignete gleichwertige Qualifikation; IT-Ausnahmen gesondert prüfen
  • Passendes Stellenangebot in Deutschland für mindestens sechs Monate
  • Bruttojahresgehalt 2026: 50.700 €; bei geeigneten Ausnahmen 45.934,20 €
  • Übereinstimmung von beruflicher Qualifikation und Abschluss
Engpassberufe (niedrigere Gehaltsgrenze)

Für geeignete Engpassberufe und bestimmte Berufseinsteiger kann 2026 die Grenze von 45.934,20 € gelten. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und weitere Voraussetzungen sind zu beachten. Beispiele:

  • Ingenieure aller Fachrichtungen
  • IT-Fachkräfte und Softwareentwickler
  • Ärzte und Gesundheitsfachkräfte
  • Mathematiker und Naturwissenschaftler

Antragsverfahren

1
Stellenangebot erhalten

Erhalten Sie ein Angebot für eine qualifizierte Stelle in Deutschland.

2
Gehalt prüfen

Prüfen Sie, ob das angebotene Gehalt die Grenze für die Blaue Karte EU erreicht.

3
Unterlagen vorbereiten

Anerkennung des Abschlusses und weitere Unterlagen werden vorbereitet.

4
Visum beantragen

Der Visumantrag für die Blaue Karte EU wird beim Konsulat gestellt.

5
Einreise nach Deutschland

Nach der Visumbewilligung erfolgen Einreise und Ausstellung des Aufenthaltstitels.

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Reisepass
Mindestens 6 Monate gültig
Biometrisches Foto
35 × 45 mm, weißer Hintergrund
Arbeitsvertrag
Mit Gehaltsangaben
Abschlusszeugnis
Mit Apostille und Übersetzung
Lebenslauf
Aktuell und ausführlich
Gehaltsnachweis
Oberhalb der Mindestgrenze
Krankenversicherung
In der EU gültige Versicherung

Häufige Fragen

2026 liegt die allgemeine Bruttojahresgrenze bei 50.700 €. Für geeignete Engpassberufe, Berufseinsteiger und bestimmte IT-Fachkräfte können 45.934,20 € gelten. Die Grenzen ändern sich jährlich; prüfen Sie die amtlichen Bedingungen für Ihr Angebot.
Bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen ist die Niederlassungserlaubnis nach 21 Monaten geeigneter Beschäftigung mit B1-Deutsch oder nach 27 Monaten mit A1 möglich.
Erforderlich ist ein anerkannter/vergleichbarer Hochschulabschluss oder eine geeignete gleichwertige Qualifikation. Bestimmte IT-Fachkräfte können Berufserfahrung nachweisen. Qualifikation und Stelle sind individuell zu prüfen.
Ja, für den Antrag auf eine Blaue Karte EU sind keine Deutschkenntnisse vorgeschrieben. Für den unbefristeten Aufenthalt sind jedoch mindestens Deutschkenntnisse auf Niveau A1 erforderlich.
Ja, Ehepartner und Kinder können im erleichterten Verfahren ein Visum zum Familiennachzug erhalten. Ihr Ehepartner erhält ebenfalls das Recht, in Deutschland zu arbeiten.