Beratung zur Blauen Karte EU
Was ist die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis der Europäischen Union für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte. Deutschland gehört zu den Ländern mit besonders günstigen Bedingungen für ihre Inhaber.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Personen mit geeigneter Qualifikation und passendem Stellenangebot. Qualifikation und Tätigkeit müssen zusammenpassen; für bestimmte erfahrene IT-Fachkräfte gibt es einen Zugang ohne Hochschulabschluss.
Wie unterstützt Career in Europe?
Für die Blaue Karte EU werden Stellenangebot, Ausbildung und Beruf gemeinsam betrachtet. Im Erstgespräch planen Sie Unterlagen und Antragsschritte. §81a ist dagegen ein vom Arbeitgeber eingeleitetes Verfahren und nicht mit der Blauen Karte gleichzusetzen.
Vorbereitung auf das Erstgespräch
Abschluss/Anerkennung, Beruf, Vertragsdauer und Bruttojahresgehalt.
Kosten und Entscheidung
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Beratungsumfang und Honorar richten sich nach dem Fall; amtliche Gebühren und Fremdkosten werden gesondert geklärt. Über Visum und Aufenthalt entscheidet die zuständige Behörde. Beratung garantiert keine Bewilligung.
Beratungsumfang und Kosten anfragen
Einwanderungswege nach Deutschland vergleichen
Für Arbeitgeber in Deutschland
Möchten Sie eine Fachkraft aus der Türkei einstellen? Besprechen Sie mit Career in Europe das Stellenangebot und die Vorbereitung des Einwanderungsverfahrens. Teilen Sie uns Beruf, Qualifikation und Beschäftigungsbedingungen Ihrer vorgesehenen Fachkraft mit, damit wir den Beratungsumfang für Ihren Fall klären können.
Halten Sie Branche und Arbeitsort, Position und Aufgaben, Bruttogehalt, Vertragsdauer, geplanten Arbeitsbeginn und gegebenenfalls den Anerkennungsstand der Fachkraft bereit.
Amtliche Informationen zur Antragstellung
Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Voraussetzungen und Unterlagen bei der zuständigen amtlichen Quelle.
Vorteile
Schneller unbefristeter Aufenthalt
Antrag nach 21 Monaten mit B1 oder 27 mit A1, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind
Familiennachzug
Erleichtertes Verfahren für Ehepartner und Kinder
Mobilität innerhalb der EU
Für Arbeit in einem anderen EU-Staat gelten dessen eigene Voraussetzungen
Flexibler Arbeitsplatzwechsel
Arbeitgeberwechsel im ersten Jahr der Ausländerbehörde mitteilen
Weg zur Staatsangehörigkeit
Einbürgerung hat eigene Voraussetzungen; die Blaue Karte gewährt sie nicht automatisch
Voraussetzungen
- Anerkannter/vergleichbarer Abschluss oder geeignete gleichwertige Qualifikation; IT-Ausnahmen gesondert prüfen
- Passendes Stellenangebot in Deutschland für mindestens sechs Monate
- Bruttojahresgehalt 2026: 50.700 €; bei geeigneten Ausnahmen 45.934,20 €
- Übereinstimmung von beruflicher Qualifikation und Abschluss
Engpassberufe (niedrigere Gehaltsgrenze)
Für geeignete Engpassberufe und bestimmte Berufseinsteiger kann 2026 die Grenze von 45.934,20 € gelten. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und weitere Voraussetzungen sind zu beachten. Beispiele:
- Ingenieure aller Fachrichtungen
- IT-Fachkräfte und Softwareentwickler
- Ärzte und Gesundheitsfachkräfte
- Mathematiker und Naturwissenschaftler
Antragsverfahren
Stellenangebot erhalten
Erhalten Sie ein Angebot für eine qualifizierte Stelle in Deutschland.
Gehalt prüfen
Prüfen Sie, ob das angebotene Gehalt die Grenze für die Blaue Karte EU erreicht.
Unterlagen vorbereiten
Anerkennung des Abschlusses und weitere Unterlagen werden vorbereitet.
Visum beantragen
Der Visumantrag für die Blaue Karte EU wird beim Konsulat gestellt.
Einreise nach Deutschland
Nach der Visumbewilligung erfolgen Einreise und Ausstellung des Aufenthaltstitels.
