Schengen-Visumberatung

29 Länder, ein Visum

Was ist ein Schengen-Visum?

Mit einem Schengen-Visum können Sie 29 europäische Länder bereisen. Es erlaubt höchstens 90 Aufenthaltstage innerhalb von 180 Tagen.

Zum Schengen-Raum gehören 29 Länder, darunter Bulgarien und Rumänien. Ein Kurzaufenthaltsvisum ist keine Arbeitserlaubnis. Gültigkeit, Einreisen und Aufenthaltsdauer stehen auf dem Visumetikett.

Wie unterstützt Career in Europe?

Wir besprechen Ihre touristische, geschäftliche oder familiäre Reiseplanung. Die Beratung klärt Antragsland, Unterlagen und Schritte zur Terminvereinbarung.

Vorbereitung auf das Erstgespräch

Reisedaten, Aufenthaltsdauer je Land, Zweck, frühere Visa und Beschäftigungsstatus.

Kosten und Entscheidung

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Beratungsumfang und Honorar richten sich nach dem Fall; amtliche Gebühren und Fremdkosten werden gesondert geklärt. Über Visum und Aufenthalt entscheidet die zuständige Behörde. Beratung garantiert keine Bewilligung.

Beratungsumfang und Kosten anfragen

Amtliche Informationen zur Antragstellung

Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Voraussetzungen und Unterlagen bei der zuständigen amtlichen Quelle.

Visumarten

Tourismus

Kurze Aufenthalte für Urlaub und Besichtigungen

Geschäftsreisen

Geschäftsgespräche, Messen und Treffen

Familienbesuch

Besuche bei Familie und Verwandten

Transit

Durchreise in ein anderes Land

Worauf Sie achten sollten

  • Antrag beim Hauptreiseland stellen
  • Bisherige Reiseerfahrung ist wichtig
  • Starke Bindungen nachweisen (Beruf, Familie, Eigentum)
  • Widerspruchsfreie und korrekte Angaben machen
15Reguläre Bearbeitung: Kalendertage
90Tage Aufenthalt

Antragsverfahren

1
Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie online einen Termin bei VFS oder dem Konsulat.

2
Unterlagen vorbereiten

Bereiten Sie alle Unterlagen vollständig vor.

3
Antrag

Reichen Sie Ihre Unterlagen am vereinbarten Termin ein.

4
Entscheidung

Regulär 15 Kalendertage; bei eingehender Prüfung sind bis zu 45 Tage möglich.

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Reisepass
Innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt; nach geplanter Ausreise mindestens 3 Monate gültig
Biometrisches Foto
2 Fotos, in den letzten 6 Monaten aufgenommen
Visumantragsformular
Vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Reiseversicherung
Krankenversicherung mit 30.000 € Deckung
Flugticket
Reservierung oder gekauftes Ticket
Unterkunftsnachweis
Hotelreservierung oder Einladung
Finanznachweise
Kontoauszug und Gehaltsabrechnung
Beschäftigungsnachweis
Bestätigung der Rückkehr an den Arbeitsplatz oder Handelsregisterauszug

Häufige Fragen

Sie können mit einem Schengen-Visum 29 europäische Länder bereisen, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande und die weiteren Schengen-Staaten.
Regulär dauert die Bearbeitung 15 Kalendertage, bei zusätzlicher Prüfung bis zu 45 Tage. Anträge werden grundsätzlich frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor Reisebeginn gestellt; Terminwartezeiten zusätzlich einplanen.
Benötigt werden Reisepass, Formular, Foto, Reisekrankenversicherung sowie Nachweise zu Zweck, Unterkunft und Finanzierung. Maßgeblich ist die Liste des zuständigen Konsulats; der Pass muss nach geplanter Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Stellen Sie den Antrag beim Hauptreiseland, in dem Sie am längsten bleiben. Bei gleich langen Aufenthalten beantragen Sie das Visum beim Land der ersten Einreise.
Mit dem Schengen-Visum dürfen Sie innerhalb von 180 Tagen höchstens 90 Tage bleiben. Diese Frist gilt für den gesamten Schengen-Raum und wird auf die einzelnen Länder verteilt.