Beratung zum Fachkräfteverfahren §81a
Was ist das Arbeitsvisum Deutschland §81a?
§81a bezeichnet das beschleunigte Fachkräfteverfahren, das ein Arbeitgeber mit Vollmacht der Fachkraft einleitet. Es ist weder eine eigene Visumkategorie noch eine Zusage für die Erteilung.
Arbeitgeber in Deutschland nutzen dieses beschleunigte Verfahren zur Beschäftigung qualifizierter ausländischer Fachkräfte. Der Arbeitgeber steuert den Ablauf direkt mit der Ausländerbehörde.
Wie unterstützt Career in Europe?
Das Verfahren nach §81a verbindet Fachkraft, Arbeitgeber und Behörden. Besprechen Sie mit Career in Europe Stellenangebot, Qualifikation und Unterlagen, um die Antragsvorbereitung zu planen.
Vorbereitung auf das Erstgespräch
Arbeitgeber, Stellenangebot, Qualifikationsnachweise und Anerkennungsstand.
Kosten und Entscheidung
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Beratungsumfang und Honorar richten sich nach dem Fall; amtliche Gebühren und Fremdkosten werden gesondert geklärt. Über Visum und Aufenthalt entscheidet die zuständige Behörde. Beratung garantiert keine Bewilligung.
Beratungsumfang und Kosten anfragen
Einwanderungswege nach Deutschland vergleichen
Für Arbeitgeber in Deutschland
Möchten Sie eine Fachkraft aus der Türkei einstellen? Besprechen Sie mit Career in Europe das Stellenangebot und die Vorbereitung des Einwanderungsverfahrens. Teilen Sie uns Beruf, Qualifikation und Beschäftigungsbedingungen Ihrer vorgesehenen Fachkraft mit, damit wir den Beratungsumfang für Ihren Fall klären können.
Halten Sie Branche und Arbeitsort, Position und Aufgaben, Bruttogehalt, Vertragsdauer, geplanten Arbeitsbeginn und gegebenenfalls den Anerkennungsstand der Fachkraft bereit.
Amtliche Informationen zur Antragstellung
Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Voraussetzungen und Unterlagen bei der zuständigen amtlichen Quelle.
Vorteile
Schnelles Verfahren
Einzelne behördliche Verfahrensschritte werden beschleunigt
Unterstützung durch den Arbeitgeber
Vom Arbeitgeber geführter Antrag
Weniger Bürokratie
Weniger Verwaltungsaufwand
Bevorzugter Termin
Vorrangige Bearbeitung beim Konsulat
Familie eingeschlossen
Ehepartner und Kinder können bei erfüllten Voraussetzungen einbezogen werden
Wer kann einen Antrag stellen?
Das Verfahren nach §81a kann in folgenden Fällen genutzt werden:
- Bewerber mit einem Stellenangebot eines Arbeitgebers in Deutschland
- Fachkräfte, die zur Kategorie qualifizierter Arbeitskräfte gehören
- Personen mit Berufsausbildungs- oder Hochschulabschluss
Wie läuft das Verfahren ab?
Stellenangebot
Ein offizielles Stellenangebot eines Arbeitgebers in Deutschland liegt vor.
Antrag des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber stellt den Antrag nach §81a bei der Ausländerbehörde.
Vorabzustimmung
Nach Anerkennung und erforderlichen Zustimmungen wird die Vorabzustimmung geprüft.
Konsulatstermin
Die antragstellende Person nutzt den bevorzugten Termin beim Konsulat.
Visumbewilligung
Die zuständige Auslandsvertretung entscheidet; erst nach Erteilung wird die Reise geplant.
