Häufige Fragen
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Einwanderung
§81a bezeichnet das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Deutschland. Es verkürzt das Visumverfahren erheblich. Ihr Arbeitgeber kann das Verfahren in Deutschland in Ihrem Namen einleiten.
Erforderlich ist ein anerkannter/vergleichbarer Hochschulabschluss oder eine geeignete gleichwertige Qualifikation. Bestimmte IT-Fachkräfte können Berufserfahrung nachweisen. Qualifikation und Stelle sind individuell zu prüfen.
Je nach Zielland und Einzelfall dauert der Familiennachzug in der Regel 3–6 Monate. Vollständige Unterlagen können das Verfahren verkürzen.
Die litauische Aufenthaltskarte gewährt ein zweijähriges Aufenthaltsrecht und ermöglicht Reisen innerhalb der EU. Hinzu kommen visumfreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum.
Visa
Mit einem Schengen-Visum dürfen Sie sich innerhalb von 180 Tagen höchstens 90 Tage aufhalten. Diese Grenze gilt für alle Schengen-Staaten zusammen; mehrfache Ein- und Ausreisen sind möglich.
Häufige Gründe sind unzureichende Bindungen (Beruf, Familie, Eigentum), fehlende Unterlagen, frühere Visumverstöße, widersprüchliche Angaben und unzureichende finanzielle Mittel. Professionelle Beratung kann das Ablehnungsrisiko verringern.
Für ein Standard-Visitor-Visum werden in der Regel 3–4 Wochen, für Geschäfts- und Arbeitsvisa 8–12 Wochen veranschlagt. Für dringende Fälle gibt es beschleunigte Verfahren.
Allgemeine Fragen
Die Unterlagen hängen von der Antragsart ab. In der Regel werden Reisepass, Foto, Finanznachweise, Versicherung, Unterkunftsnachweise und Reiseplan benötigt. Eine ausführliche Liste erhalten Sie im Beratungsgespräch.
Die Gebühren richten sich nach Leistung und Komplexität des Falls. Unsere erste Vorabprüfung ist kostenlos. Für konkrete Preise kontaktieren Sie uns bitte.
Wir analysieren die Ablehnungsgründe und prüfen Rechtsbehelfe oder einen neuen Antrag. Häufig ist nach Beseitigung der Mängel ein erfolgreicher Antrag möglich.
Ja, wir bieten Beratungen per Videokonferenz an. Gespräche sind über WhatsApp, Zoom oder Skype möglich.
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet?
Kontaktieren Sie uns. Unser Beratungsteam hilft Ihnen gerne weiter.
